Die Gesetzgebung in Deutschland sieht keinerlei behördliche Ermittlungsinstanzen
im Zivilrecht vor.
In der Regel muss die klagende Partei in einem Gerichtsverfahren nachweisen, dass
eine Rechtsverletzung vorliegt. In einigen Fällen ist dafür die Vertretung durch einen
Rechtsanwalt erfolgsversprechend.
Wie sieht es aber aus, wenn die Beweislage dünn oder unklar ist?
Sie nur Klarheit in einer Entscheidungsfindung benötigen?
Oder keinen Rechtsstreit führen wollen?
Wir unterstützen Sie! Auf Wunsch führen wir auch gerne eine Mediation.
Leistungskatalog Privatdetektei:
Unterhaltsangelegenheiten
Sorgerechtsangelegenheiten
Umfeldrecherche Kind
Partnerschaftliche Untreue
Anschriftenermittlung
Kindesrückführung
Nachbarschaftsstreitigkeiten