Sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Ihr Partner droht Ihnen sich mit
dem gemeinsamen Kind ins Ausland abzusetzen?
Es ist vielleicht schon so weit
gekommen, dass Ihr Kind nach einem Wochenendbesuch nicht zurückgebracht
wurde?
Wir ermitteln den Aufenthaltsort Ihres Kindes – weltweit!
Nach dem Wissen über
den neuen Lebensmittelpunkt werden wir in Zusammenarbeit mit Ihnen und bei
Bedarf mit einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei die Vorbereitung über die
Rückholung treffen.