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Kindesrückführung

Sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Ihr Partner droht Ihnen sich mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland abzusetzen?

Es ist vielleicht schon so weit gekommen, dass Ihr Kind nach einem Wochenendbesuch nicht zurückgebracht wurde?

Wir ermitteln den Aufenthaltsort Ihres Kindes – weltweit!

Nach dem Wissen über den neuen Lebensmittelpunkt werden wir in Zusammenarbeit mit Ihnen und bei Bedarf mit einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei die Vorbereitung über die Rückholung treffen.

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