Haben Sie den Verdacht, dass das geteilte Sorgerecht nicht ordnungsgemäß
ausgeführt wird?
Das der Lebenswandel Ihres ehemaligen Partner/ in einen
schlechten Einfluss auf das Kind ausübt?
Das die Fürsorgepflicht verletzt wird?
Im Rahmen einer Observation überprüfen wir Ihren Anfangsverdacht. Stellt sich
hierbei heraus, dass die Fürsorgepflicht verletzt wird, dokumentieren wir dies
gerichtsverwertbar.