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Sorgerechtsangelegenheiten

Haben Sie den Verdacht, dass das geteilte Sorgerecht nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird?

Das der Lebenswandel Ihres ehemaligen Partner/ in einen schlechten Einfluss auf das Kind ausübt?

Das die Fürsorgepflicht verletzt wird?

Im Rahmen einer Observation überprüfen wir Ihren Anfangsverdacht. Stellt sich hierbei heraus, dass die Fürsorgepflicht verletzt wird, dokumentieren wir dies gerichtsverwertbar.

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