Ihr ehemaliger Partner lebt in einer neuen eheähnlichen Partnerschaft?
Hat ein
neues Arbeitsverhältnis oder Einkommen?
Sie haben den Verdacht, dass die
gemachten Angaben nicht der Wahrheit entsprechen?
Wir klären im Rahmen einer Observation und Recherche die aktuellen Lebensund
Einkommensverhältnisse.
Stellt sich hierbei heraus, dass er über die gemachten Angaben weitere
Einkommen bezieht, so ist zu prüfen ob die Unterhaltsansprüche verwirkt oder
neu zu berechnen sind.
Zu unserer gerichtsverwertbaren Bild- und
Videodokumentation erhalten Sie eine detaillierte Berichtslegung.