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Unterhaltsangelegenheiten

Ihr ehemaliger Partner lebt in einer neuen eheähnlichen Partnerschaft?

Hat ein neues Arbeitsverhältnis oder Einkommen?

Sie haben den Verdacht, dass die gemachten Angaben nicht der Wahrheit entsprechen?

Wir klären im Rahmen einer Observation und Recherche die aktuellen Lebensund Einkommensverhältnisse.

Stellt sich hierbei heraus, dass er über die gemachten Angaben weitere Einkommen bezieht, so ist zu prüfen ob die Unterhaltsansprüche verwirkt oder neu zu berechnen sind.

Zu unserer gerichtsverwertbaren Bild- und Videodokumentation erhalten Sie eine detaillierte Berichtslegung.

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