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Unerlaubte Nebenbeschäftigungen

Häufige Unkonzentriertheit, Müdigkeit, nachlassende Arbeitsqualität können einen Indiz sein, dass Ihr Mitarbeiter einer zusätzlichen Tätigkeit nachgeht.

Ist im Arbeitsvertrag eine Regelung über die Anmeldung der Nebentätigkeit getroffen worden, und geschieht dies durch den Mitarbeiter nicht, handelt es sich in der Regel um eine unerlaubte Nebentätigkeit.

Bei begründetem Verdacht observiert unsere Detektei den betreffenden Mitarbeiter.

Sollte sich bei der Maßnahme herausstellen, dass der Mitarbeiter einer weiteren Tätigkeit nachgeht werden wir dies für Sie gerichtsverwertbar dokumentieren.

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