Häufige Unkonzentriertheit, Müdigkeit, nachlassende Arbeitsqualität können
einen Indiz sein, dass Ihr Mitarbeiter einer zusätzlichen Tätigkeit nachgeht.
Ist im Arbeitsvertrag eine Regelung über die Anmeldung der Nebentätigkeit
getroffen worden, und geschieht dies durch den Mitarbeiter nicht, handelt es sich
in der Regel um eine unerlaubte Nebentätigkeit.
Bei begründetem Verdacht observiert unsere Detektei den betreffenden
Mitarbeiter.
Sollte sich bei der Maßnahme herausstellen, dass der Mitarbeiter einer weiteren Tätigkeit nachgeht werden wir dies für Sie gerichtsverwertbar dokumentieren.